Dialysen

Sowohl die Hämodialysebehandlung im Zentrum wie auch die beiden Formen der Heimdialysebehandlung (Heimhämodialyse, Peritonealdialyse) sind von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als Pflichtleistung zu übernehmen. Die Vergütung für die Gesamtbehandlung wird nach den allgemeinen Bestimmungen des KVG durch die Vertragspartner verhandelt und in separaten Verträgen festgesetzt.

santéservices/Spezialleistungen, hat mit dem Verband H+, die Spitäler der Schweiz, einen Vertrag über die ambulanten Dialyseleistungen in den Zentren abgeschlossen. Bei stationären Behandlungen auf der allgemeinen Abteilung gilt diese Vertragslösung aber nur, falls der entsprechende Spitalvertrag eine separate Rechnungstellung für Dialysen vorsieht.

Die Rechnungen der Dialysezentren werden durch Spezialleistungen geprüft, verbucht, visiert und an den Versicherer zur Bezahlung weitergeleitet.

Sämtliche Differenzen zwischen Dialysezentren und Spezialleistungen bzw. Versichererkunden, welche nicht gütlich unter den Beteiligten geregelt werden können, werden vorgängig der gerichtlichen Erledigung einer paritätischen Vertrauenskommission (PVK) unterbreitet. Die PVK besteht aus Vertretern von H+, der Kommission für Langzeitdialyse der Schweizerischen Gesellschaft für Nephrologie, santéservices/Spezialleistungen und einer Person aus dem Pflegebereich.

Für Behandlungsmaterial, das zur Durchführung der Heimdialyse benötigt wird, sind mit verschiedenen Lieferanten Verträge abgeschlossen.

Zur Förderung der Heimdialyse übernehmen die angeschlossenen Versichererkunden einen Anteil an die durch die Dialyse leicht erhöhten Infrastrukturkosten für Strom, Wasser und Kehrichtgebühren und richten eine Entschädigung für den Dialysepartner aus (bei Peritonealdialysepatienten nur mit Zeugnis des Nephrologen). Den Umfang der Heimdialysen melden die Patienten monatlich mit einem Formular an Spezialleistungen. Nach Überprüfung, Buchung und Visum wird es dem Versichererkunden zur Auszahlung weitergeleitet.

Die Industriepartner stellen den Heimdialysepatienten die Geräte, welche sie für die Behandlung zu Hause benötigen, leihweise und kostenlos zur Verfügung, sofern sie bei einem Versichererkunden versichert sind, welcher dem Vertrag angeschlossen ist.

Zuständige Mitarbeitende
Dokumente zum Download

Nachfolgend finden Sie weiterführende Dokumente.

Vertrag Schweizerischer Dialysevertrag

gültig ab 1.1.2012

Selbstdeklaration der inzidenten Dialysepatienten

von 01.01.2026 bis 30.06.2026

Paritätische Vertrauenskommission «Dialyse»

Klarstellungen/Beschlüsse

Merkblatt – Feriendialyse
Formulare

Hier finden Sie die Formulare.

Tarifliste

Hier finden Sie die Tarifliste.