Details zum tarifcontrolling

Ziel des tarifcontrolling ist es, Leistungserbringer zu erkennen, welche Tarife unrichtig anwenden oder deren Fakturierungen anderweitige Unregelmässigkeiten aufweisen, mit denen sie insbesondere gegen den Tarifschutz verstossen (Art. 44 KVG). Unser Augenmerk liegt auf den Tarifpositionen, die von den Leistungserbringern in Rechnung gestellt werden. Den Auftrag zur Durchführung des tarifcontrolling erhält santéservices von den Krankenversicherern.

Schwerpunkt der Betrachtungen im Bereich tarifcontrolling ist – anders als bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung – nicht die statistische Auffälligkeit über das Total der abgerechneten Leistungen, sondern die Art der Tarifanwendung. Denn: Wer einen Tarif nicht korrekt anwendet, muss nicht zwingend durch statistisch erhöhte Durchschnittskosten auffallen.

Datenbasis ist in erster Linie der Tarifpool. Aufgrund der Auswertung der konsolidierten Daten lassen sich Missbräuche feststellen, die bei der Einzelrechnungskontrolle kaum eruiert werden könnten.

Patienten, welche ein gravierendes Fehlverhalten oder Tarifmissbräuche von Medizinalpersonen feststellen, können dies dem Kanton (Gesundheitsdirektion als Aufsichtsbehörde) melden.