Spartenanerkennung
Mit TARDOC ist die Anerkennung für zwei Sparten möglich:
- Nichtärztliche Leistungen in der Psychiatrie
Beantragung nur möglich durch Ärzte-Organisationen und Spitäler - Nichtärztliches Chronic Care Management
Beantragung nur möglich durch Ärzte-Organisationen sowie Ärzte und Ärztinnen (natürliche Personen).
Hinweis: Medizinische Praxiskoordinatorinnen/Praxiskoordinatoren (MPK) müssen die Sparte nicht beantragen. Dies erfolgt durch den Arbeitgeber.
MPKs müssen das Anstellungsverhältnis in einem späteren Schritt allerdings bestätigen, wofür ein eigenes Benutzerkonto im Online-Portal zsrnext.ch notwendig ist.
Weitere Informationen
Weitere Informationen zu den Sparten finden Sie auf der Webseite der OAAT.
Damit Sie eine Sparte beantragen können, müssen Sie auf unserem Online-Portal unter zsrnext.ch registriert sein, sowie über eine ZSR-Nummer verfügen.
Falls Ihre ZSR-Nummer im Online-Portal nicht ersichtlich ist, müssen Sie diese zuerst über den Button «+ Bestehende Nummern hinzufügen» aufschalten.
Wenn Ihre ZSR-Nummer ersichtlich ist, öffnen Sie die Card/Kachel «Sparten», um eine Sparte zu beantragen. Sie finden die Card unter Ihrer ZSR-Nummer.
Gebührenordnung
Die Kosten für die Erteilung und Mutation einer Sparte finden Sie in der Gebührenordnung.