Information zur Gleichwertigkeit als Versicherungsvermittler

Die Prüfungskommission hat die Ausbildung Kaufmann/-frau EFZ Kranken- und Sozialversicherungen, wie folgt als gleichwertig anerkannt:  

  • Kaufmann/-frau EFZ Kranken- und Sozialversicherungen (ab Lehrbeginn 2023) ist gleichwertig der Zulassungsprüfung Versicherungsvermittler/-in VBV, Generelle Fähigkeiten und Kenntnisse, Profil «Krankenzusatzversicherung» und Profil «Nicht-Leben» nach Art. 23 der Mindeststandards (Entscheid vom 21.5.2025).

    Hinweis: die Gleichwertigkeit bezieht sich explizit auf die Bildungsverordnung vom 16.8.2021, also ab Lehrbeginn 2023 und die ersten Abschlüsse 2026. Frühere Abschlüsse gelten nicht als gleichwertig.