Auskunftsbegehren nach DSG 25
Als medizinische/r Leistungserbringer/in, welche/r von Ihrem Auskunftsrecht gemäss dem Artikel 25 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Gebrauch machen möchte, bitten wir Sie das nachfolgend Formular zu verwenden.
Als natürliche Privatperson dürfen Sie ebenfalls von Ihrem Auskunftsrecht gemäss dem Artikel 25 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) Gebrauch machen. Wir bitten Sie uns Ihre Anfrage via E-Mail unter Beilage eines amtlichen Ausweises (ID/Führerschein) zuzustellen.
Die Anfragen werden via Mail oder per Post akzeptiert.
Die aktuellen ANOVA-/ und Regressions-Indizes können via DSG 25 kostenpflichtig als Regressionsbericht über den onlineshop der santéservices Wirtschaftlichkeitsprüfung bezogen werden.
Bei Fragen steht Ihnen unsere Datenschutzbeauftragte gerne zur Verfügung.