IV-Koordination/Spezialleistungen

Warum braucht es eine IV-Koordination/Spezialleistungen?

Sowohl die obligatorische Krankenversicherung als auch die Invalidenversicherung (IV) übernehmen Kosten medizinischer Massnahmen. Die Leistungen der IV für medizinische Massnahmen sind begrenzt auf Geburtsgebrechen bzw. auf Eingliederungsmassnahmen von Erwerbstätigen.

Gemäss KVG sorgt der Bundesrat dafür, dass die Versicherten durch das Zusammentreffen von Leistungen der sozialen Krankenversicherung mit Leistungen anderer Sozialversicherungen nicht überentschädigt werden.

Kraft Gesetzes sind die Versichererkunden so lange vorleistungspflichtig, bis die Invalidenversicherung definitiv entschieden und verfügt hat. Übernimmt die Invalidenversicherung den Fall, können die Versichererkunden die bereits bezahlten Leistungen zurückfordern.

Mit der IV-Koordination bietet Spezialleistungen den Versichererkunden die Dienstleistung an, bezahlte Vorleistungen im Zusammenhang mit der Invalidenversicherung zu prüfen und die nötigen Rückforderungen (bei den kantonalen IV-Stellen und/oder den Leistungserbringern) zu veranlassen.

Wie läuft die Rückerstattung über die IV-Koordination Spezialleistungen ab?

Voraussetzung ist, dass sich der Patient bei der kantonalen IV-Stelle angemeldet, die IV-Stelle via Verfügung ihre Leistungspflicht anerkannt und dem Versichererkunden die entsprechende Verfügung/Mitteilung (= Kostengutsprache) zugestellt hat. Der Versichererkunde sendet der IV-Koordination/Spezialleistungen ein Rückforderungsgesuch zur Rückerstattung der bereits bezahlten Vorleistungen (Leistungen können fünf Jahre rückwirkend zurückgefordert werden).

Aufstellung der Behandlungskosten und Rechnungsstellung an die Invalidenversicherung:
Die IV-Koordination/Spezialleistungen macht im Auftrag und mit Vollmacht der Versichererkunden sämtliche Abklärungen bei den Leistungserbringern und stellt anschliessend den kantonalen IV-Stellen eine Rechnung zu. Die von der IV übernommenen Leistungen werden dem Versichererkunden direkt von der ZAS in Genf zurück vergütet.

Rückforderung beim Leistungserbringer:
Bei  Spitalaufenthalten und bei Leistungserbringern, welche einen höheren KV-Taxpunktwert haben als derjenige der Invalidenversicherung, fordert die IV-Koordination/Spezialleistungen den gesamten Rechnungsbetrag direkt beim Leistungserbringer zurück. Die IV-Koordination Spezialleistungen übernimmt das Inkasso inklusive Mahnwesen und vergütet anschliessend dem Versichererkunden das Guthaben.

Zuständige Mitarbeitende