Spesenvergütung und Erwerbsausfallentschädigung bei der Lebendspende (Niere, Leber, Stammzellen)
Eine Lebendspende ist die Transplantation eines paarig angelegten Organs (z.B. Niere), oder eines Teils eines unpaarigen Organs (z.B. Leber), oder von Gewebe (z.B. Stammzellen) eines lebenden Organspenders auf einen Empfänger.
Gemäss Schweizerischem Transplantationsgesetz werden alle mit der Organ-Lebendspende verbundenen Kosten von der Krankenversicherung der empfangenden Person übernommen. Dies sind unter anderem der erlittene Erwerbsausfall sowie die entstandenen Spesen.
Spezialleistungen berechnet für die angeschlossenen Versicherer die Höhe der Entschädigung des Erwerbsausfalls und der Spesen im direkten Zusammenhang mit der Lebendspende und leitet die Übersicht der Entschädigung an die Krankenversicherung des Organempfängers zur Zahlung weiter.
Als Grundlage für die Berechnung gilt das Schweizerische Transplantationsgesetz sowie das Regelwerk EWA.
- Zuständige Mitarbeitende
- Roger Schober | Leiter Spezialgeschäfte | D / F | 032 626 57 59 | roger.schober@santeservices.ch
- Vera Marques | Fachspezialistin Spezialgeschäfte | D / F / I | 032 626 57 37 | vera.marques@santeservices.ch
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Spesenvergütung und Erwerbsausfallentschädigung bei der Lebendspende
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- Regelwerk Erwerbsausfallentschädigung
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