Transplantationen
Transplantationsverträge
Spezialleistungen erledigt für die angeschlossenen Versicherer die administrativen Abläufe im Bereich der Transplantationen von soliden Organen und hämatopoetischen Stammzellen. Es bestehen verschiedene Verträge mit den Transplantationskliniken:
- Vertrag über Transplantation hämatopoetischer Stammzellen
- Vertrag über Transplantation solider Organe
Ablauf
Die Vertragsspitäler reichen eine Eintrittsmeldung für die geplante Transplantation ein. Der Versicherungsschutz sowie die Stammdaten des Patienten (z.B. Geburtsdatum, Adresse) werden beim entsprechenden Versicherer überprüft. Die Spezialleistungen bestätigt den Erhalt der Eintrittsmeldung.
Nach erfolgter Transplantation meldet das Vertragsspital das effektive Transplantationsdatum sowie allfällige Angaben zum Lebendspender.
Die Rechnung, gelangt in elektronischer Form direkt an Spezialleistungen. Spezialleistungen kontrolliert die Indikation gemäss der Verordnung über Leistungen in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (KLV). Nachdem die Rechnung geprüft und verbucht ist, wird sie zur Zahlung freigegeben. Die Überweisung erfolgt vom zuständigen Versicherer an den Leistungserbringer.
Links
- Zuständige Mitarbeitende
- Simone Sasso | Leiter Dialysen und Transplantationen | D / F / I | 032 626 57 60 | simone.sasso@santeservices.ch
- Anja Bösch | Fachspezialistin Dialysen und Transplantationen | D / F | 032 626 57 93 | anja.boesch@santeservices.ch
- Jasmin Cid Porro | Fachspezialistin Dialysen und Transplantationen | D / F | 032 626 57 49 | jasmin.cidporro@santeservices.ch
- Rossella Hirter | Fachspezialistin Dialysen und Transplantationen | D / I | 032 626 57 34 | rossella.hirter@santeservices.ch
- Gabriela Hügli | Fachspezialistin Dialysen und Transplantationen | D / F | 032 626 57 55 | gabriela.huegli@santeservices.ch
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- Übersicht Transplantations-Verträge
Nachfolgend finden Sie die Vertragsdokumente bezüglich Transplantationen.
Vertrag über Transplantation hämatopoetischer Stammzellen
gültig ab 1. Januar 2022
Vertrag über Transplantation solider Organe
gültig ab 1. Januar 2022
Ausführungen zu den Verträgen
Die nachfolgenden Ausführungen zu den beiden Verträgen betreffend die Transplantation solider Organe und die Transplantation hämatopoetischer Stammzellen, gültig ab 1. Januar 2022, stellen Meinungsäusserungen der «Arbeitsgruppe Transplantationsverträge» dar. Die Ausführungen haben explizit keinen rechtsverbindlichen Charakter und gelten somit nicht als Präjudiz für ein Gericht.
- Formulare
Hier finden Sie die Formulare.
Online-Formulare neu
Eintrittsmeldung Transplantation
Formulare
- Merkblätter
Hier finden Sie verschiedene Merkblätter.
Wissenswertes für Spender
Für Kunden (Krankenversicherer und Institutionelle Kunden)
Für Transplantationszentren – Meldung von Spenderdaten
Für Leistungserbringer (Nicht-Vertragspartner) im Zusammenhang mit Lebendspenden
- Tarifliste
Hier finden Sie die Tarifliste.
Tarifliste